Solange sich Eltern selbst versorgen können, müssen Kinder natürlich keinen Unterhalt für sie bezahlen. Auch dann nicht, wenn die Eltern arbeitslos werden, denn dann greift das Arbeitslosengeld. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen: Die Eltern leben im Haushalt der Kinder, welche mehr als 100.000 Euro (brutto) im Jahr verdienen. Dann müssen diese die Grundsicherung übernehmen. Wenn die Rente der Eltern nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können, spricht man von der sogenannten Altersarmut. Kinder können dann zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden. Zuvor greifen jedoch die Pflegeversicherung sowie das Vermögen der Eltern. Wenn Sie als Kind zur Unterhaltszahlung verpflichtet werden, müssen nicht alle Kosten von Ihnen getragen werden. Nicht angetastet werden in der Regel die Wohnimmobilie sowie die private Altersvorsorge. Zudem steht jedem ein gesetzlicher Selbstbehalt zu. Wenn Sie dann noch mehr Geld zur Verfügung haben, müssen Sie für den Unterhalt und die Pflege Ihrer Eltern zahlen.
Vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens besteht auch stets die Chance einer außergerichtlichen Einigung. Trotz einer Scheidung sollten Sie daher versuchen, mit Ihrem Ehepartner eine gütliche Einigung zu finden. Klappt dies nicht, besteht des Weiteren die Möglichkeit einer Anpassungsklage. Fragen Sie bei Ihrer Schuldnerberatung nach und lassen Sie sich beraten. Denn je nach Situation ist eine Anpassung bis auf 0 EUR vorstellbar.