Pfändungsrechner - Wieviel bleibt Ihnen vom Einkommen?
Wir erheben mit diesem Pfändungsrechner keine Daten. Die eingegebenen Werte werden ausschließlich für die aktuelle Berechnung entnommen und werden nicht gespeichert. Auch werden keine personenbezogenen Daten ermittelt!
Nutzen Sie unseren Pfändungsrechner und die Pfändungstabelle von RFS. Wieviel wird vom Einkommen gepfändet? Lohnpfändung und Einkommenspfändung dürfen zur Sicherung der Existenz nur bis zu einer Pfändungsgrenze erhoben werden. Sie können Ihren Freibetrag errechnen.
Durch die Angabe des Nettoeinkommen und der unterhaltspflichtigen Personen in Ihrem Haushalt wird die Berechnung der Pfändungssumme und der sich daraus ergebende Freibetrag errechnet.
Sie können Ihre Daten natürlich auch aus der Pfändungstabelle entnehmen.
In ausgewählten Fällen ist eine Änderung der festgelegten Pfändungsgrenzen möglich. Bevor das Vollstreckungsgericht über eine Änderung entscheidet, muss diese jedoch beantragt werden. Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag ebenfalls den pfändbaren Lohnanteil verringern und somit die Pfändungsfreigrenze erhöhen. Gründe für die Anhebung der Pfändungsfreigrenze können außergewöhnliche berufliche Werbungskosten, Krankheitskosten usw. sein. Am besten, Sie füllen den Antrag gemeinsam mit uns aus!
Unser Schuldnerberater kann aber nur tätig werden, wenn Sie bei uns als Klient zusammenarbeiten.
Gut zu wissen: Nur wegen einer Lohnpfändung darf ein Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden. Besondere Ausnahme stellen hier Arbeitnehmer in besonderer Stellung (Kassierer, Prokurist usw.) dar. Dennoch sollten Sie vermeiden, dass Ihr Einkommen gepfändet wird und deshalb ist der Besuch einer professionellen Schuldnerberatung immer ratsam.
Unser Service für Sie: Durch unsere Schuldnerhilfe erhalten Sie alle Antworten und zusammen holen wir Sie wieder aus den Schulden raus. Rufen Sie kostenlos und unverbindlich bei unserer Schuldner-Hotline unter ☎ 0800 724 53 38 an!